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Firmenwagen,Zuzahlungen des Arbeitnehmers,geldwerter Vorteil

Wir haben den Fall, dass ein Arbeitnehmer einen Leasing-Pkw vom Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommt. Die Versteuerung erfolgt durch die 1-%-Methode. Zum Leasingende werden nun Mehrkilometer mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Wie sieht die Beurteilung in folgenden Fällen aus: – Eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es hinsichtlich der Mehrkilometer bzw. einer begrenzten Fahrleistung nicht. Sind die Mehrkosten mit in der Abrechnung zu berücksichtigen als geldwerter Vorteil, oder trägt der Arbeitgeber die Kosten alleine, da es keine Vereinbarung gibt? – Es gibt eine Vereinbarung über die Mehrkosten. Diese soll der Arbeitnehmer tragen. Werden diese dann als geldwerter Vorteil in der Abrechnung berücksichtigt oder ist hier ein Netto-Abzug der richtige Weg?
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