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Arbeitszimmer,Abzug

Der in Norwegen an der Uni tätige Professor S, auch teilweise im Homeoffice in Deutschland tätig, übt in Deutschland eine freiberufliche Nebentätigkeit aus (freiberufliche Tätigkeit besteht aus Vortragstätigkeit an verschiedenen Unis in Deutschland). Die Ehefrau K ist in Deutschland im Management eines Unternehmens tätig. Beide Ehegatten nutzen das häusliche Arbeitszimmer (zwei Arbeitsplätze). S hat noch ein externes Büro in der Wohnsitzgemeinde angemietet. Fragen: Welche Kosten können S und K ansetzen? 1. Kann S die Kosten für das externe Büro und die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer als BA ansetzen, da er beides für die freiberufliche Tätigkeit nutzt? 2. Kann K die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer als WK und S diese Pauschale als BA bei der freiberuflichen Tätigkeit ansetzen? 3. Können Aufwendungen für Kaffee, Tee aus der Coworking-Abrechnung bei S als BA angesetzt werden?
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