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Abfindung,Zusammenballung,Fünftelregelung

Ein Arbeitnehmer bezieht Einkünfte nach § 19 EStG. Das Arbeitsverhältnis soll zum 31.12.2022 beendet werden. Es soll noch eine Abfindung mit mindestens doppeltem Jahresgehalt im Februar 2023 gezahlt werden. Ist diese Abfindung gemäß Zufluss im Jahr 2023 zu versteuern und kann die sogenannte Fünftel-Regelung nach §§ 34 ff. EStG angewandt werden?
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