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Abfindung,Ausgleich für Rentenminderung,Fünftelregelung

Sachverhalt: Unser Mandant hat von seinem Arbeitgeber den Vorschlag erhalten, vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in Rente zu gehen. Die Rente würde sich dadurch mit Abschlägen von 11,4 % errechnen. Durch eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers i.H.v. ca. 68.000 € an den Rentenversicherungsträger sollen diese Abschläge ausgeglichen werden. Ist diese freiwillige Zahlung des Arbeitgebers für unseren Mandanten steuer- und sozialversicherungsfrei oder muss diese als Entschädigung im Zusammenhang mit der Auflösung seines Dienstverhältnisses der Einkommensteuer und der Sozialversicherung unterworfen werden?
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