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Vergütung mehrjährig,Zusammenballung,mehrere Rechtsgründe

Ein Mandant bezieht Berufsunfähigkeitsrente. Im Jahr 2021 und im Jahr 2022 wird sich sein Einkommen in etwa auf gleicher Höhe belaufen. Das bisherige Arbeitsverhältnis soll nun beendet werden. Der Mandant hat gegen den Arbeitgeber noch Ansprüche aus Aktienoptionen und aus nicht genommenem Urlaub. Beide Ansprüche resultieren aus mehreren Jahren. Meine Frage: Kann sich der Mandant im Jahr 2021 den einen Anspruch vergüten lassen und im Jahr 2022 den anderen Anspruch, ohne dass die Möglichkeit der Besteuerung nach der 1/5-Regelung gefährdet wird?
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