Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Hypotax,Progressionsvorbehalt

Mein Mandant war in der Zeit vom 01.06.2016 bis 30.06.2019 von seinem Arbeitgeber nach Österreich abgeordnet; in diesem Zeitraum wurde sowohl in Deutschland steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn als auch steuerfreier Arbeitslohn erzielt (nach Tagen aufgeteilt). Die auf Österreich entfallenden Anteile wurden dort steuerlich deklariert. Für die österreichischen Einkünfte bestand eine Nettolohnvereinbarung, so dass hierzu fiktive Steuerberechnungen vom Arbeitgeber gemacht wurden. Im VAZ 2020 (Abordnung war zum 30.06.2019 beendet), sind noch 13.675,33 € steuerfreie Bezüge auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen, hierbei handelt es sich um 4.333,33 € „Equity Award“ (restricted stock options) und 9.342 € „Hypotax Settlement“ aus der fiktiven Steuerberechnung für 2019. (Der auf Deutschland entfallende Anteil aus den restricted stock options in Höhe von 9.443,16 € wurde als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre in Zeile 10 der LSt-Bescheinigung ausgewiesen.) In der österreichischen Steuererklärung 2020 wurden Beträge aus den restricted stock options erfasst (gewährt im Jahr 2018, Freigabe erfolgte zum 14.11.2020). Unterliegen die gesamten 13.675 €, also auch die 9.342 € Hypotax, in Deutschland dem Progressionsvorbehalt? In Österreich wurden die 9.342 € ausweislich der österreichischen Steuererklärung im Jahr 2020 nicht der Besteuerung unterworfen. Das BMF-Schreiben vom 03.05.2018 – IV B 2 – S 1300/08/10027, Tz. 5.5.9 „Steuerausgleichsmechanismen – Hypotax“ verstehe ich nicht!?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen