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Ehrenamtspauschale,juristische Person,Minijob

Eine Stadt beschäftigt verschiedene Mitarbeiter im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses bzw. als Minijobber. Ein Teil der Mitarbeiter übernimmt im Rahmen des Dienstverhältnisses zur Stadt für die freiwillige Feuerwehr (e.V. und gemeinnützig) im Ort Wartungsarbeiten/Gerätewartungen an den Feuerwehrfahrzeugen. a) Nunmehr stellt sich die Frage, ob die beschäftigten Mitarbeiter für die Tätigkeit der Wartungsarbeiten bei der freiwilligen Feuerwehr im Auftrag der Stadt statt des normalen Lohns eine Ehrenamtspauschale von der Stadt beziehen können? b) Inwiefern spielt das Merkmal hauptberuflich/nebenberuflich bei dem Sachverhalt eine Rolle? Die Abgrenzung der ehrenamtlichen Tätigkeit zum Arbeitsverhältnis könnte schwierig werden? c) Darf die Stadt steuerfreie Ehrenamtspauschalen auszahlen? d) Welche Lösungsvorschläge können Sie anbieten, sofern eine Zahlung nicht erfolgen kann?
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