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Versteuerung gelegentliche Privatnutzung eines Kfz,§ 19 EStG

Mein Mandant (Einzelfirma) hat mehrere Firmenautos für seine Mitarbeiter, die nicht privat genutzt werden dürfen, so dass die sog. 1-%-Regelung entfällt. Nun hat ein MA nachgefragt, ob das Firmenauto einmalig zu seiner Urlaubsfahrt genutzt werden darf. Ist es zulässig, nur für einen Monat die 1-%-Regelung zu verwenden und dann wieder auf den „Ursprungszustand“ zurückzugehen? Bei dem MA handelt es sich um den Schwiegersohn des Firmeninhabers. Gelten da ggf. andere (engere) Vorschriften?
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