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Firmenwagen,zwei Tätigkeiten

Folgende Frage bitte ich zu prüfen: A ist Alleingesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH. Die A-GmbH unterhält einen aktiven Geschäftsbetrieb. Die A-GmbH ist darüber hinaus 100-%-Gesellschafterin der aktiven B-GmbH. Der Sitz der A-GmbH befindet sich am Wohnort des A, der Sitz der B-GmbH befindet sich 30 km vom Wohnort des A entfernt. A ist sowohl in der A-GmbH als auch in der B-GmbH entgeltlich beschäftigt. Ausgehend vom Gesamteinkommen des A erhält er 30 % Gehalt aus der A-GmbH und 70 % Gehalt aus der B-GmbH. Darüber hinaus überlässt die A-GmbH dem A ein Fahrzeug zur betrieblichen und privaten Nutzung. A nutzt dieses Fahrzeug sowohl für betriebliche Fahrten betreffend die A-GmbH als auch für betriebliche Fahrten – und Fahrten Wohnung-Arbeit – für die B-GmbH. Die A-GmbH rechnet die betrieblichen Fahrten, welche für Zwecke der B-GmbH erbracht werden, gegenüber dieser mit den Selbstkosten des Fahrzeugs zzgl. einem fremdüblichen Gewinnaufschlag ab. Der Nutzungsumfang des Fahrzeugs für die jeweiligen Gesellschaften entspricht ca. 30 % für die A-GmbH und 50 % für die B-GmbH (einschließlich Fahrten Wohnung-Arbeit). Zu 20 % wird das Fahrzeug privat genutzt. Wie sind die Fahrten zwischen dem Wohnort des A und der B-GmbH zu beurteilen?
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