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beschränkte Steuerpflicht,Verwertung,Ausübung

Ein IT-Techniker ist allein in den Philippinen ansässig und hat dort seinen einzigen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt. Er ist angestellt bei einem deutschen Arbeitgeber und arbeitet zu 100 % aus dem philippinischen Homeoffice. Für diesen repariert er Computercode in dessen Software-Programmen, stellt also kein eigenes her. Er wird aber auch zur Fehlerbehebung bei Programmen von Kunden des deutschen Arbeitgebers eingesetzt. Dazu sind 20 % Teamleiteraufgaben eines Teams aus drei drei deutschen IT-Technikern, die aus Deutschland mit ihm arbeiten. Er ist nicht geschäftsführend tätig und hält keine Unternehmensanteile. Frage: Ist der Angestellte in Deutschland beschränkt steuerpflichtig?
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