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doppelte Haushaltsführung,Lebensmittelpunkt im Ausland

Unsere Mandantin, eine deutsche GmbH, beschäftigt seit Ende 2018 einen Mitarbeiter aus Japan, der von der japanischen Muttergesellschaft unserer deutschen GmbH befristet auf drei Jahre entsandt wurde. Im März 2019 kamen die Frau sowie die Kinder des Mitarbeiters nach Deutschland nach, wobei die Wohnung in Japan aufrechterhalten wurde, da von Anfang an klar war, dass die Familie nach den drei Jahren nach Japan zurückkehrt und der Mitarbeiter wieder für die japanische Muttergesellschaft tätig sein wird. Wir haben dem Mitarbeiter für die doppelte Haushaltsführung mtl. einen Betrag von 1.000 € steuerfrei ausbezahlt und auch einen Betrag von 173 € für Einrichtungsgegenstände. Das Finanzamt argumentiert nun, dass eine steuerfreie Auszahlung nicht möglich ist, da der Lebensmittelpunkt mit dem Zuzug der Familie nach Deutschland verlagert wurde. Bitte teilen Sie uns mit, inwieweit eine steuerfreie Auszahlung der genannten Beträge trotzdem in Betracht kommt, und lassen uns hierfür entsprechende Rechtsquellen zukommen.
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