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Rabattfreibetrag,Sachbezugsfreigrenze

Unsere Mandantin ist eine VHS (Volkshochschule). Einige Mitarbeiter können diverse Kurse (auch Gesundheitskurse) kostenlos nutzen. Frage: 1.) Ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung/Nutzung (geldwerter Vorteil) der Kurse in der Lohnsteuer und Sozialversicherung steuerfrei und kann der Rabattfreibetrag i. H. von 1.080 € jährlich angewendet werden? 2.) Kann für die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung/Nutzung (geldwerter Vorteil) der Kurse die monatliche Freigrenze i. H. von 50 € angewendet werden?
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