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Kfz-Überlassung,lohnsteuerlicher Vorteil,nur gelegentliche Nutzung

Unser Mandant mietet als Arbeitgeber für einen Mitarbeiter hin und wieder tage-/wochenendweise einen Pkw an, den der Mitarbeiter dann ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt (auch keine Fahrten Wohnung – Arbeit). Wie ist der geldwerte Vorteil zu ermitteln? Kann dieser auf Grundlage des BLP berechnet werden oder sind zwingend die tatsächlichen Mietkosten, Benzin usw. anzusetzen? Unter Umständen ist ein BLP überhaupt nicht zuverlässig ermittelbar.
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