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Arbeitslohn,Rückzahlung

Einem ehemaligen Mitarbeiter wurde im Jahr 2020 zu viel Gehalt gezahlt, dieses wurde ordnungsgemäß lohnversteuert, Sozialversicherungsbeträge fielen nicht an, da die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten waren. Der Mitarbeiter ist anschließend im Jahr 2020 auch aus dem Unternehmen ausgeschieden. Im Jahr 2021 ist aufgefallen, dass für die Zahlung keinerlei vertragliche Grundlage besteht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der ehemalige Arbeitnehmer den Betrag wieder zurückzahlt. Wie bekommt man die abgeführte Lohnsteuer zurück? Über die Einkommensteuerveranlagung 2020 des Arbeitnehmers?
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