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Reisekosten,Unterkunft,Doppelte Haushaltsführung

Sachverhalt: Der Arbeitgeber (Tiefbauunternehmen) hat für mehrere Arbeitnehmer aus Rumänien und Griechenland für die jeweilige Beschäftigungszeit Wohnungen am Arbeitsort bereitgestellt. Beispiel: Der Arbeitnehmer aus dem Ausland kommt für eine Phase von vier bis sechs Wochen nach Deutschland, um dort für diese Zeit auf einer Baustelle zu arbeiten. Danach fährt der Arbeitnehmer für zwei Wochen nach Hause, um dann zur nächsten Baustelle zu fahren. Der Arbeitnehmer hält sich sowohl an Arbeitstagen als auch an Wochenenden in der Wohnung an der Baustelle auf. Wenn der ausländische Arbeitnehmer auch jedes Wochenende nach Hause gefahren wäre, würde unseres Erstattung die Übernahme der Kosten nach § 3 Nr. 13 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Fraglich ist unseres Erachtens erstens, ob der Aufenthalt auch am Wochenende etwas an der Einstufung als Reisekosten ändert. Falls ja, ist zweitens weiterhin fraglich, ob die Übernahme der Kosten für die Wohnung am Wochenende als Erstattung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Sinne des § 3 Nr. 13 EStG gilt. Es wäre super, wenn Sie uns bei den beiden Fragen unter Benennung von Fundstellen weiterhelfen könnten.
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