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Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen an Arbeitnehmer,§ 19a EStG,Verdeckte Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen

Eine GmbH hält eigene Anteile in Höhe von 20 %. Diese sollen an zwei Geschäftsführer (keine Angehörigen der restlichen Gesellschafter) zu einem unter dem gemeinen Wert der Gesellschaft liegenden Preis veräußert werden. Im Übertragungsvertrag wurde weder ein Grund für die Übertragung angegeben noch wurde eine Gegenleistung vereinbart. Es wurden keine Veräußerungspflichten hinsichtlich eines Ausscheidens als GF oder ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschafterstellung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Handelt es sich hierbei um Arbeitslohn? Oder ist, da es sich um eigene Anteile handelt und die beiden GF in einer logischen Sekunde bereits Gesellschafter sind, eine vGA möglich? Als letzte Alternative stünde noch eine Schenkung im Raum. Es handelt sich um die Übertragung von eigenen Anteilen, und § 7 Abs. 7 und 8 ErbStG sind nicht einschlägig. Ist hier eventuell § 7 Abs. 1 ErbStG anzuwenden?
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