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mehrere Geschäftsführer

Mandant M ist Geschäftsführer und Alleingesellschafter seiner M-GmbH mit 12 Mio. € Umsatz und 1,0 Mio. € Gewinn vor Steuern. Er hat ein Fahrzeug im Betriebsvermögen der M-GmbH, das er auch privat nutzt. Hierbei handelt es sich um ein Fahrzeug der Oberklasse mit einem BLP von 150 T€. Die Privatnutzung wird im Rahmen der 1-%-Regelung bei M versteuert. M möchte jetzt in seiner GmbH ein zweites Fahrzeug anschaffen. Dieses soll ein Cabriolet sein, dass einen BLP von 230 T€ hat. Auch dieses Fahrzeug wird betrieblich und privat von M benutzt. M hat kein weiteres privates Fahrzeug, in seiner Familie hat jeder ein privates Fahrzeug. Muss M für alle beide die Privatnutzung nach der 1-%-Regel versteuern, wenn er keine Fahrtenbücher führt? Können die Kosten für das zweite Fahrzeug aufgrund des hohen BLP als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden?
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