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Werbungskosten,Arbeitszimmer,Homeoffice

Da man in der Literatur immer noch unterschiedliche Informationen findet, zur Klarstellung folgende Frage: Ein Arbeitnehmer arbeitet im Jahr 2021 an 162 Tagen von zu Hause aus (in einem „abgeschlossenen“ Arbeitszimmer) und 92 Tage im Büro. Die Tätigkeiten sind etwa gleichwertig. Es gibt allerdings keine strikte Anordnung für ein Homeoffice vom Arbeitgeber. Meines Erachtens kann hier davon ausgegangen werden, dass der qualitative und quantitative Schwerpunkt im Arbeitszimmer liegt. Voraussetzung ist sodann NICHT, dass das Homeoffice auch vom Arbeitgeber angeordnet ist. Ist dies so korrekt? Die Kosten für das Arbeitszimmer wären sodann unbegrenzt abzugsfähig. Wenn die gesamten Hauskosten (Miete, NK etc.) allerdings von einem Gemeinschaftskonto bezahlt werden, müssen sodann m.E. nur die gesamten Aufwendungen mit 50 % erfasst werden (und dann natürlich mit dem Anteil ca. 5,5 % der Wohnfläche (betrifft das Arbeitszimmer)).
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