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Verdienstausfallentschädigung DRV,§ 24 EStG,§ 19 EStG

Eine Mandantin hat als Begleitperson für die Sprachheilkur ihres sechsjährigen Sohns den Verdienstausfall von der Dt. Rentenversicherung erstattet bekommen. Jetzt stellt sich bei der Erstellung der ESt-Erklärung die Frage, ob es sich bei der Verdienstausfallerstattung der DRV um Einnahmen handelt, die dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG unterliegen?
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