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doppelte Haushaltsführung,§ 9 EStG,Abgrenzung zu Reisekosten

Mein Mandant ist aus privaten Gründen knapp 150 km von seiner Arbeitsstätte weggezogen und befindet sich hauptsächlich im Home-Office. Zwei- bis dreimal im Monat muss mein Mandant für jeweils drei Tage zur Firma und ist in dieser Zeit in einem Hotel oder in einer privaten Wohnung über Airbnb untergebracht. Die Kosten dafür bekommt mein Mandant nicht von seinem Arbeitgeber erstattet. Handelt es sich bei dieser Konstellation um doppelte Haushaltsführung oder um Reisekosten?
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