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§ 19a EStG n.F.,Virtuelle Vermögensbeteiligungen und steuerliche Förderung

Hier mein Sachverhalt: Ein Start-Up-Unternehmen (GmbH, gegründet: 2017) hat und wird auch in Zukunft Leistungen von einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater erhalten und will ihnen – anstelle von Honoraren – Virtual Shares gewähren. Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung ist nicht möglich, Honorarzahlung ist aus Liquiditätsgründen nicht möglich und nicht gewünscht. Nach meiner Recherche ist für eine Mitarbeiterbeteiligung § 19a EStG einschlägig. Jedoch kann ich keine Möglichkeit finden, die Freiberufler über Virtual Shares partizipieren lässt. Gibt es aus Ihrer Sicht eine solche Möglichkeit? Oder können über „Virtual Shares“ lediglich „echte“ (sprich: sozialversicherungspflichtige bzw. weisungsgebundene) Mitarbeiter partizipieren? Nach dem Gesetzeswortlaut (§ 19a Abs. 1 S. 2 EStG: „Dies gilt auch, wenn die Vermögensbeteiligungen mittelbar über Personengesellschaften gehalten werden“) ist ein mittelbarer Erwerb der Vermögensbeteiligung über eine Personengesellschaft unschädlich. Bedeutet dies im vorliegenden Fall des Rechtsanwalts und Steuerberaters, dass diese über eine („Virtual-Shares-Beteiligungsgesellschaft“-)GbR virtuelle Beteiligungen im Sinne des § 19a EStG erwerben und halten können? Wie stellt sich die Besteuerung im Falle eines Exits für diese GbR dar? (Ergänzende Frage: Oder funktioniert dieses Modell nur für den Fall, dass der Rechtsanwalt und der Steuerberater als Arbeitnehmer angestellt werden müssen?)
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