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Einkommensteuer,Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,Lohnbesteuerung

Der Arbeitgeber unseres Mandanten hat im ersten Jahr der Beschäftigung die Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort übernommen (ca. 250 km Entfernung zum Wohnort). Unserem Mandanten sind keine Kosten entstanden, da der AG das Mietverhältnis abgeschlossen hat. Der AG hat nun auf der Lohnsteuerbescheinigung in Feld 21 den Betrag von 14.000 € ausgewiesen. Wir erstellen jetzt die ESt-Erklärung. Wenn wir richtigerweise bei den Kosten für die dHH „0 €“ eintragen, muss unser Mandant 14.000 € nachversteuern. Tragen wir als Kosten 14.000 € ein, ist dies auch nicht richtig, denn es gab diese Kosten ja nicht und sie übersteigen zudem den monatlichen Höchstbetrag von 1.000 €. 1. Ist es richtig, dass der AG diese Kosten überhaupt bescheinigt hat? 2. Wie würden Sie diesen Sachverhalt in der ESt-Erklärung darstellen? Erläuterung im Freitextfeld?
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