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Energiepreispauschale,Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft,Auszahlung durch Arbeitgeber

Ein Landwirt beschäftigt 2 Aushilfen. Darf er die Energiepreispauschale (EPP) nicht auszahlen, obwohl ihm die Bescheinigung der Erstbeschäftigung vorliegt, da er ein Landwirt ist? So lesen wir es aus den FAQ vom BMF unter VI 2. Nr. 4. Wäre er ein Gewerbetreibender, könnte er dies freiwillig tun und hätte dann ein Guthaben in der jährlichen Lohnsteueranmeldung. Gilt dies nicht für Landwirte? Die Mitarbeiter sind grundsätzlich aber ja berechtigt und könnten die EPP dann nur über die Einkommensteuererklärung erhalten, was ja wesentlich später wäre und wahrscheinlich würde er sonst auch gar keine Steuererklärung abgeben.
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