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Verpflegungsmehraufwand,Paketzusteller,§ 9 Abs. 4 EStG

Mein Mandant arbeitet als Paketzusteller im Angestelltenverhältnis. Morgens fährt er in Fahrgemeinschaft zum Depot, übernimmt dort seinen Auslieferungswagen, befüllt diesen mit den für seinen Zustellbezirk vorgesehenen Paketen, fährt diese aus und stellt Abends den Lkw wieder im Depot ab. Meines Erachtens ist seine erste Tätigkeitsstätte das Depot, da er dort i. d. R. morgens erst einmal mit dem Befüllen des Auslieferungsfahrzeugs beschäftigt ist. Meines Erachtens hat er daher Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte und es müsste ihm bei einer Abwesenheit vom Depot von mehr als acht Stunden die Verpflegungsmehrwandpauschale zustehen, da Dienstreise. Das Auslieferungsgebiet umfasst einen Bereich von ca. 20 qm (fünf Ortsteile einer 30.000-Einwohner-Kleinstadt, wobei der sechste (und siebte) größte Ortsteil nicht dabei ist (ca. 7 qm und ca. 9.000 Einwohner).
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