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Hinterbliebenenversorgung,Abfindung,Arbeitslohn

Der 100-%-GGF einer GmbH ist mit 55 Jahren verstorben. Ihm wurde vor vielen Jahren eine Pensionszusage erteilt, welcher im Todesfall ein Hinterbliebenenkapital i.H.v. 60 % des dem GGF zustehenden Abfindungsguthabens entspricht. Die Pensionszusage ist rein arbeitgeberfinanziert. Wenn jetzt in 7/2022 die Witwe das Hinterbliebenenkapital durch die GmbH ausgezahlt bekommen soll, ergibt sich die Frage, wie die Auszahlung im Rahmen der Gehaltsabrechnung zu behandeln ist. Info: Die Witwe hat nach dem Tod des Mannes die Stellung als GGF übernommen und bekommt ein Gehalt.
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