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Erstattung,Miete

T hat im Oktober 2019 ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz begonnen und dort auch eine doppelte Haushaltsführung begründet. Der Arbeitgeber hat die Wohnungsmiete als Nettoabzug von Oktober bis Dezember einbehalten. Die doppelte Haushaltsführung wurde mit Miete, Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwendungen im Jahr 2019 von Oktober 2019 bis Dezember 2019 in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Die Einkommensteuererklärung 2019 wurde am 03.11.2020 an das Finanzamt übermittelt. Der Einkommensteuerbescheid 2019 erging am 25.01.2021. Im Jahr 2020 war dem Mandanten bewusst, dass er die Miete für Dezember 2019 wieder erstattet bekommt. Im Februar 2020 wurde die Wohnungsmiete als Nettobezug wieder erstattet und eine Kostenpauschale für Endreinigung als Nettoabzug einbehalten. Ist der Einkommensteuerbescheid 2019 zu ändern? Oder ist die Erstattung der Miete als negative Werbungskosten im Jahr 2020 zu berücksichtigen?
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