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Auslandsreise,Reisekosten

Unser Mandant befindet sich 2022 als Arzt für einen Forschungsaufenthalt in Chicago. Laut Angaben unseres Mandanten war es nötig, bereits im September/Oktober 2021 mit der Familie nach Chicago zu reisen (Uni, Schule für die Kinder, Wohnungssuche etc.). Aufgrund der damals geltenden Corona-Bestimmungen durfte die Familie jedoch aus der EU nicht einreisen, sondern musste sich zunächst zwei Wochen in Mexiko aufhalten, um von dort in die USA zu kommen. So möchte unser Mandant gerne die Flüge der Familie von Hamburg nach Cancun (am 25.09.2021), von Cancun nach Chicago (am 10.10.2021) und von Chicago wieder zurück nach Hamburg (am 16.10.2021) als Werbungskosten ansetzen, da der Aufenthalt in Mexiko nach seinen Angaben klar beruflich bedingt war. Als weitere Werbungskosten gibt er u.a. Visagebühren, Unterkünfte, Mietwagen, Parkgebühren, Verpflegungskosten an. Welche dieser Kosten können wir tatsächlich als Werbungskosten ansetzen?
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