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Dienstwagen,Corona

Wurde die Dienstwagenbesteuerung aufgrund von Corona geändert bzw. gelockert? Konkret geht es um Mitarbeiter im Homeoffice, die einen Firmenwagen nutzen. Es wurde gefragt, ob die Entfernungskilometer in Homeoffice-Zeiten zu bezahlen sind, obwohl die Mitarbeiter nur selten vor Ort sind. Meine Recherche hat ergeben, dass es keine generellen Lockerungen gibt, aber dass in besonderen Fällen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte begünstigt werden können (0,002 Prozent des Bruttolistenpreis je Entfernungskilometer anstatt der 0,03-Prozent-Regelung). In welchen Fällen ist dies anwendbar? Was muss beachtet werden?
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