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Stock Options,DBA USA,Fünftelregelung

Unser Mandant hat Stock Options erhalten, die aufgrund einer früheren Tätigkeit in den USA und seiner Green Card dort anteilig versteuert wurden (Nachweis US-Steuererklärung liegt vor). Der Arbeitgeber hat den geldwerten Vorteil ermäßigt besteuert und vollständig in der LSt-Bescheinigung in Zeile 10 ausgewiesen und deutsche Lohnsteuer abgeführt (Doppelbesteuerung). Da diese Vergütung nach § 34 Abs. 1 EStG begünstigt ist (Zeitraum über zwölf Monate erfüllt), teilen wir die Vergütung anhand der Anzahl der Arbeitstage in den USA und Deutschland auf. Der auf die USA entfallende Anteil ist nach unserem Verständnis nach Art. 15 DBA-USA steuerfrei zu stellen und dem PV zu unterwerfen. Ist dies korrekt? Wird der ausländische Anteil bei der Berechnung der Fünftelregelung berücksichtigt? Falls ja (so rechnet unser Programm), liegt u.E. eine Doppelberücksichtigung vor (Fünftelregelung und Progressionsvorbehalt). Wir sind der Meinung, dass der ausländische Anteil steuerfrei nach DBA ist und bei der Fünftelregelung überhaupt nicht berücksichtigt werden darf, finden dazu allerdings keine rechtlichen Grundlagen. Ergänzend: Ist die Steuer auf den ausländischen Anteil in Deutschland anrechenbar?
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