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Ausländische Arbeitnehmer,gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland,Anspruch auf die Energiepreispauschale

Eine GmbH nach deutschem Recht beschäftigt ausschließlich ungarische Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig in Deutschland. Wohnsitz der Arbeitnehmer ist sowohl Deutschland als auch Ungarn. Die Arbeitnehmer halten sich mehr als 183 Tage in Deutschland auf, haben hier also ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Unseres Erachtens nach ist den Arbeitnehmern die Energiepreispauschale auszuzahlen. Wir bitten um Prüfung und Bewertung des Sachverhalts mit Angaben von Rechtsquellen.
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