Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Trinkgeld,Arbeitslohn,steuerfrei

Unser Mandant betreibt ein Hotel/Restaurant in der Rechtsform der GmbH. Zu den von Kunden gewährten Trinkgeldern folgende Fragen: 1. Greift die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 51 EStG auch dann, wenn das Trinkgeld nicht in bar, sondern bei Kartenzahlung als „Aufrunden“ des Rechnungsbetrags gewährt und über die EC-Karte bezahlt wird? Sind besondere Maßnahmen/Verfahren erforderlich, um die Steuerfreiheit zu erreichen? 2. Greift die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 51 EStG, wenn das Trinkgeld (insbesondere von Übernachtungsgästen) in ein „Sparschwein“ auf dem Tresen geworfen wird?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen