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Mitarbeiteraktien,Zufluss

Unser Mandant hat im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses als Führungskraft Mitarbeiteraktien des Arbeitgebers erworben. Im Jahr 2020 hat er sein Arbeitsverhältnis gekündigt. Der Arbeitgeber hat für diesen Fall eine „Bad-Leaver“-Option vorgesehen. Diese Option ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Aktien zu einem von ihm wählbaren Termin zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen. Dem Mandanten ist dadurch ein Verlust von 60 T€ entstanden. Welcher Einkunftsart ist der Verlust zuzurechnen?
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