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Bürgermeister,Wahlbeamter,steuerfrei

Unser Mandant (Bürgermeister in Bayern, als Wahlbeamter) erhält neben seinem Grundgehalt monatlich eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 700 € (A). Darüber hinaus erhält er für seine Tätigkeit als Grundschulverbandsvorsitzender monatlich eine Aufwandsentschädigung (B) sowie für seine Tätigkeit als Mittelschulverbandsvorsitzender eine Aufwandsentschädigung (C). Sind diese drei Aufwandsentschädigungen – A, B und C – als vollständig steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen zu sehen? Oder ist nur ein Teil davon steuerfrei? Kraft Amtes ist er auch Mitglied des Aufsichtsrats der örtlichen Verkehrsgesellschaft und erhält für die Teilnahme an der Sitzung eine Aufwandsentschädigung (D). Er ist zudem auch kraft Amtes Mitglied des Beschaffungsrats des örtlichen Energieversorgers. Auch hier erhält er für die Teilnahme an der Sitzung eine Aufwandsentschädigung (E). Sind diese beiden Aufwandsentschädigungen ebenfalls als komplett steuerfrei zu sehen und auch in Anlage N einzutragen?
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