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DHHF Student,duales Studium,Unterkunftskosten

Unser Mandant hat im gesamten Jahr 2020 ein Duales Studium absolviert. Der Erstwohnsitz lag währenddessen bei den Eltern (keine finanzielle Beteiligung durch unseren Mandanten). Während der beiden Phasen an der Hochschule sowie der Praxisphase wurde jeweils ein Zweitwohnsitz bezogen. Mehrere Zweitwohnsitze lagen jedoch nicht zeitgleich vor. Im Rahmen der Werbungskosten haben wir die Kosten für die Fahrten jeweilige Zweitwohnung/Hochschule bzw. Arbeitsstätte berücksichtigt. Fraglich ist nun, ob im vorliegenden Sachverhalt eine doppelte Haushaltsführung begründet wird, so dass weitere Kosten (Miete etc.) als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
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