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Kurzarbeitergeld,Arbeitszeitnachweise,Abschlussprüfung durch BA

Unser Mandant – Einzelhandelsunternehmen mit bundesweitem Filialnetz – hat in den Jahren 2020 bis 2021 im Zuge der Coronakrise Kurzarbeit beantragt und Kurzarbeitergeld bezogen. Der Mandant verfügt über kein Zeiterfassungssystem, es liegen TimeSheets vor, jedoch sind diese nicht vollständig. Die Erfassung der Arbeitszeiten und somit auch der KUG-Zeiten ist lückenhaft und bei stichprobenhaften Prüfung der vorliegenden TimeSheets sind die echten Ausfallzeiten im Vergleich zu den KUG-Anträgen inkonsistent. Mit Blick auf die zu erwartenden, anstehenden Prüfungen ist nunmehr fraglich, welche Zeitnachweise vorzulegen sind und welche Auswirkungen eine lückenhafte Datenlage auf den Mandanten hätte.
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