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Betriebsveranstaltungen,Arbeitsessen,eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers

Unser Mandant, größere GmbH mit über 100 Mitarbeitern, lädt die Mitarbeiter regelmäßig zum Teambuilding zu verschiedenen Anlässen ein. Zwei große Firmenveranstaltungen mit allen Mitarbeitern gab es schon, so dass die 110 €/Mitarbeiter für Firmenveranstaltungen schon „verbraucht“ sind. Nun liegen weitere Kosten vor und wir sind uns unsicher, ob man von einer betrieblichen Veranlassung sprechen kann oder steuerpflichtige geldwerte Vorteile vorliegen: – Abteilung A geht abends zusammen zum Essen, Firma zahlt. – Abteilung B veranstaltet abends ein Weintasting. – Chef lädt gelegentlich (auch tagsüber) Mitarbeiter zum Essen ein, um die Angestellten besser kennenzulernen. Es handelt sich um ein Start-up mit vielen jungen Mitarbeitern, die Chefs sind total entspannt und wollen zur Förderung des Betriebsklimas auch, dass solche Veranstaltungen stattfinden, und bezahlen die Kosten in dem Zusammenhang. Bei eigenbetrieblichem Interesse der Treffen ist für uns die Versteuerung eines geldwerten Vorteils zumindest fragwürdig. Wann liegt ein eigenbetriebliches Interesse vor? Muss dabei zwingend über betriebliche Themen gesprochen werden? Können Sie uns einen Lösungsansatz liefern, wo/wie die Grenze zwischen privat und betrieblich gezogen werden muss? Gibt es evtl. noch Pauschalierungsmöglichkeiten bei der LSt? Evtl. ergänzend: Wie wird das in anderen großen Firmen geregelt?
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