Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Unterkunft,Arbeitslohn,Saisonkraft

P. beschäftigt während der Sommersaison (im Durchschnitt sechs Monate) Arbeitskräfte aus Rumänien und Italien. Ihren Wohnsitz haben diese Mitarbeiter in ihrem jeweiligen Heimatland. P. hat für die Unterbringung der Arbeitskräfte eine Pension komplett angemietet. Die Räume sind sozialversicherungsrechtlich als Unterkunft einzustufen. Frage: Ist es möglich, dass P. den Arbeitnehmern die Unterkünfte sozial- und lohnsteuerfrei zur Verfügung stellt, da es sich hierbei um eine doppelte Haushaltsführung der Mitarbeiter handelt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen