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Abschlagszahlungen,Fälligkeit Lohnsteuer,Fälligkeit Sozialversicherungsbeiträge

Guten Tag, wir betreuen einen neu gegründeten Pflegedienst. Die Buchhaltung und Zuordnung muss besonders "sauber" sein, denn das ergibt sich aus der Anwendung der Pflegebuchhaltung. Wir hatten der Mandantin (gGmbH) vorgeschlagen: Mitarbeiter bekommen am Monatsende einen Lohnabschlag (um Mieten und Lebenshaltungskosten) zu tragen. In den ersten Tagen des Folgemonats bekommen wir Stunden/Zuschläge und rechnen "richtig" bis zum 10. d. Folgemonats ab. Damit sind die Zuschläge in der richtigen Abrechnungsperiode. Das ist auch wichtig, wenn im Krankheitsfall auf alte Durchschnitte zurückgegriffen werden muss und die Abrechnung Dezember ist dem Jahr entsprechen (keine Korrektur oder Abgrenzung erforderlich). Die mandantn - früher "nur" Mitarbeiterin in der Üflege - sagt, sie kenne das nicht. Bei ihr wäre das immer nachträglich abgerechnet worden. Also im ersten Monat KEIN Zuschlag, und dann immer dan Zuschlag erst im nächsten Monat abgerechnet. Das erscheint uns als falsch - was ist richtig und zulässig? Beste Grüße HJRosen
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