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Berufskraftfahrer,Ausland

Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland arbeitet bei einem niederländischen Arbeitgeber ohne deutsche Betriebsstätte als Berufskraftfahrer. Er fährt wöchentlich in die Niederlande, um den Lkw dort abzuholen, danach liefert er die Ware in Deutschland aus und bringt den Lkw am Ende der Woche wieder zurück zu seinem Arbeitgeber. Monatlich erhält er eine deutsche Abrechnung mit den Stunden, die er in Deutschland fährt, und eine niederländische Abrechnung mit den Stunden, die er in den Niederlanden fährt. „Mangels Betriebsstätte in Deutschland ist der Arbeitnehmer selbst für die Zahlung der Lohn- bzw. Einkommensteuer verantwortlich. Die monatlichen Beträge sind der Abrechnung zur entnehmen.“ (lt. deutscher Lohnabrechnung) Wie ist Ihre Einschätzung zu diesem Fall? Ist es richtig, dass der Arbeitnehmer die Lohnsteuer in Deutschland selber abführen muss, wenn der Arbeitgeber keine Betriebsstätte in Deutschland hat? Und greift das Doppelbesteuerungabkommen überhaupt, wenn der Arbeitgeber keine Betriebsstätte in Deutschland hat?
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