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E-Fahrzeug,Stromkosten

Fall 1 – Ein Arbeitnehmer einer GmbH hat als Firmenwagen ein reines E-Auto. In der betrieblichen Einrichtung des AG gibt es keine Lademöglichkeit für den AN. Dieser soll eine pauschale Erstattung für die Ladekosten bekommen – für E-Autos 70 €. Wenn der AN eine Firmenkreditkarte hat, mit der er aber keinen Strom beim Dritten bezahlt, ist die pauschale Erstattung der 70 € korrekt? Wenn der AN Strom bei Dritten nur während einer Dienstreise bezahlt, wäre es für die Erstattung schädlich? Fall 2 – Derselbe Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hat ein Hybridfahrzeug als Dienstwagen. Dieser zahlt mit der Firmenkreditkarte nur das Benzin, jedoch keinen Strom bei Dritten und bekommt vom Arbeitgeber die pauschale Erstattung der Stromkosten in Höhe von 35 €. Ist das korrekt?
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