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§ 32b EStG,Berücksichtigung von Werbungskosten

Herr A (Arzt), wohnhaft in Deutschland, ist neben seiner Haupttätigkeit im Nebenberuf als Arbeitnehmer bei einer Schweizer Firma in der Schweiz angestellt. Die Schweiz erhebt auf seine Einkünfte Quellensteuer, in Deutschland unterliegen seine Einkünfte aus der Schweiz dem Progressionsvorbehalt. Für seine Tätigkeit war A in der Zeit vom 15.06. bis 31.12.2021 insgesamt an 16 Tagen in der Schweiz. Kann er die Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, um seine Reisekosten (FK, Übernachtungspauschalen, Verpflegungsmehraufwendungen) mindern?
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