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Doppelte Haushaltsführung,Ausland

Im vorliegenden Fall beschäftigt unsere Mandantin aus W einen Arbeitnehmer, dessen Lebensmittelpunkt in Italien ist. Dort lebt auch seine Familie. Der Arbeitnehmer mietet eine Wohnung in W an, um seine Arbeitsstelle in W erreichen zu können. Ist es richtig, dass hier eine doppelte Haushaltsführung vorliegt? Kann der Arbeitgeber die Kosten der Mietwohnung in W steuerfrei ersetzen?
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