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Arbeitgeberwechsel,Studiengebühren,Arbeitslohn

Mein Mandant möchte einen neuen Mitarbeiter einstellen. Voraussetzung: Übernahme der bisherigen Studienkosten von ca. 12 T€ durch den neuen Arbeitgeber. Zahlungsweg: Neuer Arbeitgeber zahlt das Geld an den Arbeitnehmer aus. Dieser wiederum leitet die 12 T€ an den alten Arbeitgeber weiter. Liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn für den Arbeitnehmer vor?
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