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doppelte Haushaltsführung,Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Unser Mandant wohnt in Köln mit seiner Familie. In Kürze wird er eine neue Arbeitsstelle als Angestellter in Stuttgart (= erste Tätigkeitsstätte) antreten. Der Arbeitgeber stellt ihm ein Fahrzeug auch für Privatfahrten zur Verfügung. Da er nur ca. fünf Arbeitstage pro Monat in Stuttgart sein muss und den Rest im Homeoffice in Köln arbeiten kann, möchte er statt einer (Zweit-)Wohnung in Stuttgart nur in einem Hotel/Pensionszimmer übernachten, da dies wesentlich günstiger sein wird. Frage 1: Kann durch die gelegentliche Übernachtung im Hotel/Pension eine doppelte Haushaltsführung begründet werden? Frage 2: Wie muss der Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber geführt werden, damit dieser für die Pkw-Gestellung im Rahmen der 1-%-Methode die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht von Köln aus (ca. 400 km), sondern von einer Zweitunterkunft in Stuttgart (ca. 10–20 km) zugrunde legen kann? Z.B. Rahmenvertrag mit Hotel ausreichend?
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