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§ 24 Nr. 1a EStG (Entschädigungen),Pensionsabfindung (verdeckte Gewinnausschüttung oder tarifglättend zu besteuernde Einnnahmen),§ 34 Abs. 1 EStG

Unsere Mandantin ist eine Einmann-GmbH mit einem Gesellschafter-GF. Dieser hat eine Pensionsvereinbarung mit der GmbH. Der Gesellschafter-GF scheidet nun aus dem aktiven Dienst aus. Aufgrund vor Jahrzehnten abgeschlossener Vertragsergänzung zur Pensionszusage hat die Gesellschaft das Recht, bei Eintritt des Versorgungsfalls (entspr. Alter und Austritt aus dem aktiven Dienst) die Pension abzufinden. Die Formulierung aus dem Nachtrag lautet: „... Der Arbeitgeber kann mit Zustimmung des Versorgungsberechtigten bei Eintritt des Versorgungsfalls die Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise durch die Zahlung eines Kapitalbetrags abfinden ...“ Kann die Abfindung der Versorgungsverpflichtung begünstigt besteuert werden?
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