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doppelte Haushaltsführung

Meine Mandanten (beide Wohnsitz in Dtl.) haben am 13.11.2020 geheiratet. Die Ehefrau ist dt. Staatsbürgerin mit Wohnsitz in A und Arbeitsort in B. Dort in B hat sie auch einen zweiten Wohnsitz, für den Zweitwohsitzsteuer gezahlt wird. Der Ehemann ist Brite und hat einen entsprechenden Aufenthaltstitel. Dieser gilt für den Ort B, wo die Ehefrau ihren zweiten Wohnsitz hat. Beide wohnen seit 13.11.2020 zusammen in einer Wohnung in B, weil beide im Ort B arbeiten. Die private Wohnung wurde in A beibehalten und beide Ehegatten wohnen auch da, aber der Ehemann kann sich wegen des für B geltenden Titels nicht nach A ummelden, was der eigentliche private Wohnsitz ist. Nun ist die Frage, welche Werbungskosten sind ansetzbar? An sich besteht eine doppelte HH-Führung, aber wegen der melderechtlichen Gegebenheiten sehe ich hier Probleme für die Anerkennung der doppelten HH-Führung. Welche Möglichkeiten des Werbungskostenansatzes gibt es für die Ehegatten?
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