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Einkommensteuer,Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,Werbungskostenabzug

Steuerpflichtiger A macht nach einer abgeschlossenen Erstausbildung im Handwerk eine Ausbildung zum Piloten. Sein Ziel ist es, später als freiberuflicher Pilot tätig zu sein. Das Finanzamt setzt die Verluste gem. § 165 (1) S. 1 AO bei den Einkünften nach § 18 EStG mit 0 an, da das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht noch nicht geklärt ist. Zwischenzeitlich ist A sogar Fluglehrer. Er wird an einem Flughafen als Flugplatzleiter nicht selbständig beschäftigt. Können die Ausbildungskosten zum Piloten und Fluglehrer, die bisher mit 0 € bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG festgesetzt worden sind, nunmehr als Werbungskosten nach § 19 EStG berücksichtigt werden, wenn A aufgrund hoher Einnahmen eine Einkünfteerzielungsabsicht nachweisen kann?
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