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§ 3 Nr. 65 Satz 1 Buchstabe b EStG,Übernahme Versorgungszusage,Liquidation der GmbH

Am 09.03.1987 wurde die GmbH gegründet. 1992 wurde dem Geschäftsführer (Ehemann der Gesellschafterin) eine Pensionszusage zugesagt mit Altersrente, Invalidenrente und Witwenrente. Im Jahr 2002 wurde die Pensionszusage in eine Unterstützungskasse ausgegliedert. Aufgrund eines Schlaganfalls war der Versicherungsfall eingetreten und aus der Unterstützungskasse wurde eine Invalidenrente gezahlt. Im Jahr 2005 verstarb der ehemalige Geschäftsführer und seine Ehefrau erhält ab diesem Zeitpunkt eine Witwenrente von der Unterstützungskasse, versteuert als Arbeitslohn. Nun soll die GmbH liquidiert werden. Die Unterstützungskasse verlangt jedoch ein Trägerunternehmen, also muss vorher die Unterstützungskasse in eine Liquidationsdirektversicherung ausgegliedert werden. Unsere Fragen: Die Ausgliederung der Unterstützungskasse in die Liquidationsdirektversicherung soll mit dem aktuellen Rückkaufswert erfolgen. Die Rentenzahlung wird angepasst, d.h. reduziert, und unverändert auf Lebenszeit gewährt. 1. Löst die Übertragung des Rückkaufswerts von der Unterstützungskasse in die Liquidationsdirektversicherung auf diesen Rückkaufswert Einkommensteuer aus? 2. Bleibt es nach der Übertragung unverändert bei der Versteuerung der Witwenrente als Arbeitslohn?
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