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Energiepreispauschale,Minijob,Steuer- und SV Pflicht

Bei unserer Mandantin ist eine Arbeitnehmerin am 15.08.2022 eingetreten. Im August und September war sie sozialversicherungspflichtig angestellt. Zum 01.10.2022 hat sie ihre Stunden reduziert und ist als Minijobberin tätig. Da unsere Mandantin quartalsweise die Lohnsteuer anmeldet, wird die Energiepreispauschale mit dem Lohn Oktober ausgezahlt. Nun stellt sich die Frage, wie die Energiepreispauschale steuerlich behandelt wird: steuerpflichtig, da sie zum 01.09.2022 steuerpflichtige Einnahmen erzielt hat, oder steuerfrei, weil sie im Zeitpunkt der Auszahlung als Minijobberin beschäftigt ist.
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