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Mahlzeiten,Pauschalierung

Wir betreuen viele Gastronomiebetriebe, hierunter Restaurants und auch Eisdielen. Traditionell verfahren wir hier so, dass in der Lohnabrechnung die amtlichen Sachbezugswerte für die Mahlzeiten angesetzt werden und auf diese voll Lohnsteuer und Sozialversicherung gezahlt wird. Wir würden unseren Mandanten aus der Gastronomie gerne vorschlagen, stattdessen die Sachbezugswerte pauschal nach § 40 (2) S. 1 Nr. 1 EStG mit 25 % zu versteuern und den Sachbezug sozialversicherungsfrei abzurechnen. Hierzu wollten wir fragen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Uns würde auch interessieren, ob die Eisdielen, welche ihren Kunden keine warmen Speisen anbieten, diese aber ihren Mitarbeitern anbieten dürfen. Konkret bedeutet das, darf der Eisdieleninhaber Schnitzel und Nudeln im Supermarkt kaufen und nur seinen Mitarbeitern (nicht den Kunden) zum Verzehr im Betrieb anbieten und dann mit dem amtlichen Sachbezugswert pauschal versteuern?
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